Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft – Strafverteidiger in Flensburg
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Flensburg verteidige ich Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren und insbesondere bei vorläufiger Festnahme, Haftbefehl und Untersuchungshaft.
Was tun bei einer vorläufigen Festnahme?
Wer von der Polizei vorläufig festgenommen wird, sollte zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Dieser kann die rechtlichen Voraussetzungen der Freiheitsentziehung prüfen und auf eine schnellstmögliche Freilassung hinwirken.
Untersuchungshaft und Haftbefehl
Untersuchungshaft setzt grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus. Darüber hinaus muss die Inhaftierung verhältnismäßig sein.
Als Strafverteidiger prüfe ich insbesondere:
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die Voraussetzungen des Haftbefehls gemäß §§ 112 ff. StPO,
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die Möglichkeiten einer Haftprüfung gemäß § 117 StPO,
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die Einlegung einer Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO,
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die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gemäß § 116 StPO.
Strafverteidiger in Flensburg kontaktieren
Bei einer vorläufigen Festnahme, einer drohenden Untersuchungshaft oder einer bereits erfolgten Inhaftierung ist schnelles Handeln erforderlich.
Rechtsanwalt Dirk Audörsch – Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: 0176 219 255 40
Im Zusammenhang mit einer Festnahme kann es auch zu einer Hausdurchsuchung kommen. Weitere Informationen finden Sie unter Hausdurchsuchung – Strafverteidiger in Flensburg.