Die Rechtsanwaltskanzlei Audörsch ist schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten:
und
des Sozialrechts
tätig.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns daher gerne (bevorzugt per Mail) für einen persönlichen Termin.
Sollten Sie gegenwärtig keine staatlichen Leistungen (SGB II/ SGB XII/ AsylbLG) erhalten, da Ihr Antrag z.B. bisher nicht bearbeitet wurde oder aber eine "Totalsanktion" erfolgt ist und ein gerichtlicher Eilantrag notwendig sein könnte, so bin ich auch dann gerne für Sie tätig und habe dafür nachfolgenden Musterschriftsatz für Sie vorbereitet: Muster: Gerichtlicher Eilantrag